Jeder Zehnte auf soziale Mindestsicherung angewiesen
Am Jahresende 2007 erhielten in Deutschland 8,1 Millionen Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Damit war rund jeder zehnte in Deutschland lebende Mensch (9,8%) auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Insgesamt wurden 2007 für diese Leistungen 41,6 Milliarden Euro ausgegeben.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II “Grundsicherung für Arbeitsuchende”),
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII “Sozialhilfe”,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII “Sozialhilfe”,
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Annähernd 9 Prozent der hessichen Bürger auf finanzielle Hilfen zur Sicherung Lebensunterhalts angewiesen
Wie im Vorjahr wurden diese Leistungen auch 2007 in den Stadtstaaten und in den neuen Bundesländern häufiger in Anspruch genommen. In Hessen erhielten 8,8% (532.824) Personen, in Berlin jeder Fünfte (19,9%) finanzielle Hilfen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. Am seltensten nahmen die Menschen in den südlichen Bundesländern entsprechende Unterstützung in Anspruch. Dort bezog am Jahresende 2007 rund jeder Zwanzigste (Bayern: 5,0%; Baden-Württemberg: 5,4%) Leistungen der Mindestsicherungssysteme.
Der mit Abstand größte Teil der Personen, die Mindestsicherungsleistungen beziehen, und damit auch der größte Teil der Ausgaben entfiel den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Diese beiden Leistungen werden umgangssprachlich auch als “Hartz-IV” bezeichnet. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen (vor allem Kinder) bekommen Sozialgeld.
Bundesweit 7 Millionen von Hartz-IV-Leistungen anhängig
Insgesamt rund 7,0 Millionen Menschen waren am Jahresende 2007 auf “Hartz-IV-Leistungen” angewiesen. Davon waren rund drei Viertel (73%) erwerbsfähig und bezogen Arbeitslosengeld II, rund ein Viertel (27%) war nicht erwerbsfähig und erhielt Sozialgeld. Für unmittelbare Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts wurden im Verlauf des Jahres 2007 rund 36,3 Milliarden Euro ausgegeben.
Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII bezogen am Jahresende 2007 etwa 821 000 Menschen. Die Sozialhilfe bildet das soziale Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen sowie für Personen, die aufgrund von Krankheit oder einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr ins reguläre Erwerbsleben integriert werden können, sowie für deren im Haushalt lebende Kinder unter 15 Jahren. Insgesamt wurden für diese Leistungen rund 4,1 Milliarden Euro brutto ausgegeben.
Diese und weitere Ergebnisse können Sie der Gemeinschaftsveröffentlichung “Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2007” der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, dem Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen Stichwort: Mindestsicherung sowie unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de, entnehmen.
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Nr. 458 vom 30. November 2009