Organspende soll neu geregelt werden

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Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Frankfurt haben sich die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren beim Thema Organspende einstimmig für die so genannte Entscheidungslösung ausgesprochen. Dabei sollen alle Bürger mindestens einmal im Leben gefragt werden, ob sie Organe spenden wollen oder nicht. Eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes ist für Ende des Jahres vorgesehen.

Die Ministerinnen und Minister Senatorinnen und Senatoren sind sich darüber einig, dass nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem derzeitigen Transplantationsgesetz Verbesserungsbedarf besteht, um dem fortbestehenden Organmangel entgegen wirken zu können. Deswegen soll die derzeitige erweiterte Zustimmungslösung in eine Erklärungslösung umgewandelt werden. Demnach sollen die Bürgerinnen und Bürger in einem noch festzulegenden Verfahren über Organspende informiert und zu einer persönlichen Erklärung aufgefordert werden, ob sie einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder sich nicht erklären möchten. Bei unterbliebener Erklärung ist eine Organentnahme bei einem potenziellen Organspender erlaubt, sofern die Angehörigen zustimmen.

„Mit der einstimmigen Forderung einer Erklärungslösung setzen die Länder ein Zeichen, dass sich bei der Organspende nun rasch etwas tun muss“, erklärte der Hessische Sozialminister und GMK-Vorsitzende Grüttner. Um die Organspendesituation nachhaltig zu verbessern, müsste darüber hinaus ein ganzes Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht werden, betonte Grüttner. Es gehe vor allem darum, die Krankenhäuser mit einzubeziehen. „Hier muss im Transplantationsgesetz für eine Verbesserung des strukturellen und organisatorischen Ablaufs bei der Organspende gesorgt werden“, erklärte der Minister.

Die derzeit in Deutschland geltende Regelung sieht vor, dass ein Mensch schon zu Lebzeiten einer Organspende von sich aus zugestimmt haben muss – beispielsweise mit einem ausgefüllten Organspendeausweis – oder Angehörige eines Hirntoten zustimmen müssen.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 30.06.2011

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Weitere Informationen zum Thema

Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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